Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sorella Jugendhilfe UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Angebote der Sorella Jugendhilfe UG (nachfolgend „Träger" genannt) im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII.

Die AGB sind Bestandteil aller Verträge über ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Träger stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsbeschreibung

Der Träger erbringt Leistungen der Hilfen zur Erziehung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII. Die konkreten Leistungen werden im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbart und in einer individuellen Vereinbarung festgelegt.

Zu den Leistungen gehören insbesondere:

  • Ambulante Hilfen zur Erziehung (§§ 29-31 SGB VIII)
  • Stationäre Hilfen zur Erziehung (§§ 33-35 SGB VIII)
  • Intensive Sozialepädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
  • Betreutes Wohnen
  • Familienanaloge Wohnformen

3. Vertragsschluss und Vertragsbeginn

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger, dem Personensorgeberechtigten und ggf. dem jungen Menschen zustande. Grundlage ist der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII.

Die Leistung beginnt mit dem im Hilfeplan festgelegten Datum oder mit dem Tag der Aufnahme in die Einrichtung/into den betreuten Wohnraum.

4. Kosten und Abrechnung

Die Kosten der Hilfe trägt gemäß § 91 SGB VIII der zuständige öffentliche Träger der Jugendhilfe (Jugendamt), sofern im Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach den jeweils geltenden Tagessätzen, die mit dem Jugendamt vereinbart wurden. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das Jugendamt besteht erst nach Bewilligung der Hilfe gemäß § 78a SGB VIII.

Kosten, die nicht vom Jugendamt übernommen werden (z.B. Eigenanteile), sind vom Personensorgeberechtigten zu tragen.

5. Mitwirkungspflichten

Die Personensorgeberechtigten und der junge Mensch sind verpflichtet, an der Durchführung der Hilfe mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere:

  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Überprüfung des Hilfeplans
  • Regelmäßiger Kontakt mit den Fachkräften
  • Information über wichtige Veränderungen

6. Beendigung der Hilfe

Die Hilfe endet:

  • Mit Erreichen des Ziels der Hilfe
  • Durch Aufhebung des Hilfeplans gemäß § 36 Abs. 2 SGB VIII
  • Durch gemeinsame Vereinbarung der Vertragsparteien
  • Durch Kündigung aus wichtigem Grund
  • Mit Erreichen der Volljährigkeit (sofern keine danach vereinbarte Hilfe nach § 41 SGB VIII besteht)

Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Gefährdung des Kindeswohls möglich.

7. Haftung

Der Träger haftet für Schäden, die durch seine Fachkräfte in Ausführung ihrer Tätigkeit verursacht werden, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort ist der Sitz des Trägers.

Stand: März 2026